Jagdprüfung

Die Jagdprüfung obliegt dem Kanton und richtet sich nach der aktuell gültigen Direktionsverordnung über die Jagdprüfung. Die Jagdprüfungskommission führt in diesem Sinne jährlich im Frühjahr eine Jagdprüfung für beide Sprachgebiete durch.

Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV)

Mit der Jagdprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat durch persönliche Erfahrung, gezielte jagdliche Ausbildung und Studium der Fachliteratur über die erforderliche jagdliche Eignung verfügt.

Die Prüfung umfasst einen theoretischen (mündlich und schriftlich) sowie einen praktischen Teil und wird gestaffelt durchgeführt.

Informationen des Jagdinspektorates zur Jagdausbildung und zur Jagdprüfung

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Die Anmeldung zur Jagdprüfung erfolgt durch die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten und ist mit dem Online-Anmeldeformular bis zum 15. Januar des Prüfungsjahres beim Jagdinspektorat des Kantons Bern einzureichen.
  • Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten erhalten ca. einen Monat vor der Prüfung das Aufgebot mit den für sie geltenden Prüfungstagen. 
  • Die Jagdprüfungskommission stellt nach bestandener Prüfung den Jagdprüfungsausweis aus und übergibt diesen den Kandidaten anlässlich einer offiziellen Brevetierungsfeier.
  • Die bestandene Jagdprüfung berechtigt zum Erwerb einer Jagdbewilligung im Kanton Bern sowie in den meisten anderen Kantonen der Schweiz.