Die Jagdprüfung obliegt dem Kanton und richtet sich nach der aktuell gültigen Direktionsverordnung über die Jagdprüfung. Die Jagdprüfungskommission führt in diesem Sinne jährlich im Frühjahr eine Jagdprüfung für beide Sprachgebiete durch.
Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV)
Mit der Jagdprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat durch persönliche Erfahrung, gezielte jagdliche Ausbildung und Studium der Fachliteratur über die erforderliche jagdliche Eignung verfügt.
Die Prüfung umfasst einen theoretischen (mündlich und schriftlich) sowie einen praktischen Teil und wird gestaffelt durchgeführt.
Informationen des Jagdinspektorates zur Jagdausbildung und zur Jagdprüfung