FAQ

Die Zuteilung wird seitens Ausbildungskommission aufgrund des Wohnortes der Kandidaten vorgenommen. Persönliche Wünsche um Verschiebungen an einen anderen Kursort müssen schriftlich und begründet bis zum 01. September des Ausbildungsjahres dem Präsidenten der Ausbildungskommission eingereicht werden.

Ein Bezug jeglicher Unterlagen vor Kursbeginn ist nicht möglich.

Das persönliche Leistungsheft wird an der Kurseröffnung durch die Kursleitung ausgehändigt. Vorher sind keine jagdlichen Handlungen durch (angehende) Jungjäger möglich und erlaubt.

Grundsätzlich sind die BEJV-Modultermine frühzeitig aufgeschaltet und somit in der persönlichen Planung einzubeziehen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Gesuch zuhanden des Modulverantwortlichen der Ausbildungskommission gestellt werden. Dieser entscheidet ob allfälligen Ausweichmöglichkeiten. Ein generellerer Anspruch auf Ausweichdaten besteht indes nicht. Modulgebühren werden nicht zurückerstattet.

Für die Prüfungszulassung haben besuchte Module und geleistete Pflichtstunden eine dreijährige Gültigkeitsdauer (JDV).

Das Kursmaterial ist ein Bestandteil der Ausbildung und muss bezogen werden. Gebrauchtes Kursmaterial oder ältere Versionen der Lehrmittel sind nicht zugelassen. Für vorgängig gekauftes Schul-/Kursmaterial erfolgt keine Reduktion des Kursgeldes.

Für die Prüfungszulassung ist jedes Modul (Richtlinie JJ Ausbildung Pkt. 3) einmal zu besuchen und attestieren zu lassen. Einzelne Module werden aus Gründen der Kapazität bzw. des Ablaufs mehrmals und an unterschiedlichen Daten angeboten. Die Zuteilung der Kursorte zu diesen Ausbildungstagen-/daten erfolgt durch die Ausbildungskommission und wird den Jungjägern durch die Kursleitung frühzeitig im Kursjahr kommuniziert. Alle Daten sind auch auf der Homepage einsehbar.

Wohnsitznahme im Kanton Bern ist nicht Pflicht. Jedoch sind alle Pflichtstunden im Kanton Bern zu absolvieren.

Zu beachten, will man später in einem anderen Kanton als dem Kanton Bern jagen: Einige wenige Kantone anerkennen nur ihre eigene Jagdausbildung.