Jagd-21

Ausbildungskosten

Ausbildungskosten Jeder Teilnehmer hat das von der Ausbildungskommission festgesetzte Kursgeld, vorgängig an die Kurseröffnung, termingerecht zu entrichten ansonsten erfolgt keine Kurszulassung. Ausbildungskosten CHF 100.- Einschreibegebühr (einmalig und à fonds perdu) CHF 1’500.- Kursgeld für die zwei ordentlichen Ausbildungsjahre CHF 450.-/Jahr bei Kursverlängerung um ein Jahr bzw. Repetition Enthalten in den Ausbildungskosten sind: Die Schul- und […]

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Lehrmittel

Lehrmittel Kursmaterial Ausbildungsreglement und Richtlinien (PDF Webseite) Lehrplan Leistungsheft Abschusskontrollen Jagd-Vignette für das Auto Gesetze, Verordnungen, Jagdordnung, Informationen zur Jagd (PDF Webseite, siehe unten) Auszug aus den Jagdvorschriften Offizielles Lehrmittel: Jagen in der Schweiz, Auf dem Weg zur Jagdprüfung Heintges, 6 Arbeitsblätter Bäume und Sträucher im Winter bestimmen Jagen in der Schweiz Dieses schweizerische Basislehrmittel

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Kontakt

Ausbildungskommission Die Ausbildungskommission ist gemeinsam und umfassend für die Jungjägerausbildung verantwortlich. Sie organisiert die Ausbildung und stellt sicher, dass die Qualität der Ausbildung den definierten Anforderungen entspricht. Die Ausbildungskommission zieht bei Bedarf Mitglieder der BEJV-Fachkommissionen bei. Adressliste AK BEJV (Stand 01.09.2025) Präsident Präsident Wieland DanielEschenweg 173303 Jegenstorf079 390 86 24da**************@***il.com Vize-Präsident Aebi BrunoWiederbergstrasse 123552 Bärau079

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FAQ

FAQ Können Kursort und oder Vereinszugehörigkeit frei gewählt werden? Die Zuteilung wird seitens Ausbildungskommission aufgrund des Wohnortes der Kandidaten vorgenommen. Persönliche Wünsche um Verschiebungen an einen anderen Kursort müssen schriftlich und begründet bis zum 01. September des Ausbildungsjahres dem Präsidenten der Ausbildungskommission eingereicht werden. Kann Kursmaterial früher bezogen werden? Ein Bezug jeglicher Unterlagen vor Kursbeginn

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Jagdprüfung

Jagdprüfung Die Jagdprüfung obliegt dem Kanton und richtet sich nach der aktuell gültigen Direktionsverordnung über die Jagdprüfung. Die Jagdprüfungskommission führt in diesem Sinne jährlich im Frühjahr eine Jagdprüfung für beide Sprachgebiete durch. Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) Mit der Jagdprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat durch persönliche Erfahrung, gezielte jagdliche Ausbildung und Studium der Fachliteratur

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