Im Rahmen der Ausbildung und durch das Bestehen der Jagdprüfung gilt ein Jäger als ausreichend geschult und ist berechtigt Wild oder Wildfleisch in kleinen Mengen an Endverbraucher oder Einzelhandel (z.B. Gastronomie, Wildfachgeschäft) abzugeben. Im Modul Wildbrethygiene werden die Jungjagenden im Kanton Bern auf diese Aufgabe hin geschult. Dabei werden unter Wildbrethygiene alle Massnahmen verstanden, die notwendig sind, um Wildbret von Haar- und Federwild in ihrer Genusstauglichkeit für den Menschen zu beurteilen. Die weidgerechte Bejagung, Versorgung des erlegten Wildes sowie eine ordnungsgemässe Behandlung des Wildbrets (insbesondere die Kühlung) sind Voraussetzung, um eine hohe Qualität und Haltbarkeit des Fleisches zu erreichen.
Inhalte
Durch ausgewiesene Instruktoren werden im Modul Wildbrethygiene die Jungjagenden ausgebildet, wie und weshalb Gross- oder Kleinwild für den menschlichen Verzehr als genusstauglich einzuschätzen sei.
Durch die systematische Instruktion werden die Jungjagenden langsam an das Thema «Wildbrethygiene» herangeführt und erhalten einen grundlegenden Einblick in die unerlässliche Einschätzung, ob das Wild als Lebensmittel für den Menschen genusstauglich ist.
Es werden diverse Grundkenntnisse und Themengebiete vermittelt sowohl im Modul «Jagdpraxis (Rote Arbeit / Wildbrethygiene)» als auch an denjenigen Vorlesungen und Kursabenden, welche die Jungjagenden im Kanton Bern zu fachkundigen Personen im Fach Wildbrethygiene machen.