Pirschgänge

Regelung Teilnahme JungJagende an den Pirschgängen

Für eine erfolgreiche Jagdausbildung ist das Absolvieren der Pirschgänge ein wichtiger Meilenstein.
Nebst dem Erfüllen der im Lehrplan geforderten jährlichen Teilnahme können die JungJagenden (JJ) ihre
antrainierten Fähigkeiten in einem praxisnahen Schiessparcours in der freien Natur erleben und erfahren.
Durch den BEJV werden im August zwei Pirschgänge pro Jahr durchgeführt. Beide Pirschgänge dauern jeweils
zwei Tage. Rouchgrat bei Röthenbach und Steingletscher am Sustenpass.

Pirschgang (geführt) im ersten Ausbildungsjahr. Online-Anmeldung unter Booking Tool.

Weitere Pirschgänge (begleitet), Daten und Informationen unter BEJV-Kalender / August

Um diese Veranstaltung mit der nötigen Sicherheit als auch geordnet durchführen zu können, müssen einige
Punkte durch die JJ unbedingt eingehalten werden.

Zulassung
Ohne absolvierten SicherheitsGrundKurs ist die Teilnahme an einem Pirschgang nicht möglich
Pro Ausbildungsjahr ist mindestens ein Pirschgang zu absolvieren, weitere Teilnahmen im gleichen Jahr werden
im Leistungsheft unter ‘zusätzliche Aktivitäten’ notiert.

Teilnahme
Die JJ werden auf die Daten der Pirschgänge frühzeitig durch die JJ-Homepage sowie die Kursleiter (KL)
hingewiesen.

Der erste Pirschgang muss geführt absolviert werden!

Die JJ müssen sich für diesen geführte Pirschgang auf der JJ-Homepage, unter dem Register “Meine
Anmeldung”, anmelden. Ab dem 9. Tag vor dem gewählten Termin des Pirschgangs ist die Anmeldung
verbindlich. Die Angemeldeten erhalten innerhalb dieser Frist per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
Für JJ welche einen Pirschgang geführt absolviert haben, ist vorgesehen, dass die Teilnahme an weiteren
Pirschgängen selbständig, jedoch in Begleitung einer jagdberechtigten Person erfolgen kann, wobei pro
jagberechtigte Person maximal drei JJ zugelassen sind.
Für die Teilnahme(n) während der Ausbildung in Begleitung einer jagdberechtigten Person ist keine Registrierung
über die JJ-Homepage notwendig.
Erfahrungsgemäss nehmen in den geführten Pirschgang-Gruppen am Rouchgrat hauptsächlich JJ der Kursorte
Bern, Emmental, Jura, Mittelland und Seeland teil. Bei Pirschgang-Gruppen am Sustenpass zeigte sich
hingegenen in den vergangenen Jahren, dass dieser Pirschgang eher durch JJ der Kursorte Oberland-Ost und
Oberland-West bevorzugt wurde.
Mit dem neuen Online-Buchungssystem auf der JJ-Homepage steht es nun den Jungjagenden frei, bei welchem
geführten PG sie sich anmelden wollen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Pirschgang-Gruppenplätze gemäss
Buchungsystem beschränkt zur Verfügung stehen.

Voraussetzung
Von den JJ wird erwartet, dass sie zu den ihnen bestätigten Terminen pünktlich, waffentechnisch vollständig
ausgerüstet, mit Leistungsheft (LH) sowie mit an das Wetter angepasster Jagdkleidung, Schuhwerk und
Rucksack erscheinen.
Bei fehlendem LH erlischt die Teilnahmeberechtigung mit Kostenfolge.
JJ, die den Pirschgang selbständig in Begleitung einer jagdberechtigten Person besuchen möchten, müssen sich
persönlich mit der Begleitperson im Pirschgangbüro anmelden, das Standblatt lösen und das LH abgeben.
Eine Teilnahme ohne Begleitperson oder mit fehlendem LH ist nicht möglich.
Während des gesamten Pirschganges müssen JJ und begleitende jagdberechtigte Personen zusammenbleiben.
Vollmantelmunition ist an den Pirschgängen generell verboten!


Pflicht bei fehlender Teilnahme

Wer im ersten Ausbildungsjahr den Pirschgang nicht absolviert hat, meldet sich beim jeweiligen Kursleiter (KL).

März 2023
Präsident Schiesskommission BEJV
Günter Stulz

Informationen als PDF